Die Facharztweiterbildung

Überblick

  • In Deutschland sind insgesamt 44.612 Fachärzt*innen für Allgemeinmedizin tätig.
    37.912 ambulant und 2.368 stationär.
  • Über 85 % aller Allgemeinmediziner*innen sind niedergelassen.
  • 701 Allgemeinmediziner*innen sind unter 35 Jahre alt, während 14.036 zwischen 50 und 59 Jahre und 17.921 über 60 Jahre alt sind.

Stand 31.12.22, Statistik Bundesärztekammer

Ablauf der Weiterbildung Allgemeinmedizin

Die Weiterbildungszeit zur/m Fachärzt*in Allgemeinmedizin beträgt 60 Monate unter Befugnis an zugelassenen Weiterbildungsstätten.

Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung: Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Nervenheilkunde, Neurochirurgie, Neurologie, Nuklearmedizin, Öffentliches Gesundheitswesen, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Radiologie, Strahlentherapie, Transfusionsmedizin und Urologie.

Sie können selbst entscheiden, in welcher Reihenfolge Sie die einzelnen Anschnitte absolvieren. D. h. Sie können sowohl im stationären als auch im ambulanten Abschnitt beginnen.

Ihre Weiterbildung können Sie auch in Teilzeit (mind. 50%) absolvieren.

Tipp: Absolvieren Sie die Weiterbildung in einem Weiterbildungsverbund. Vorteil: Die Weiterbildung wird aus einer Hand angeboten. Damit haben Sie sowohl eine Planungs- als auch eine Ausbildungssicherheit.

Eine Übersicht über aktuelle Verbünde in Brandenburg finden Sie bei der KVBB: https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/aerzte-in-weiterbildung/weiterbildungsnetzwerke

Über freie Weiterbildungsstellen informieren Sie sich auf der Seite der KOWAB: https://praxisboerse.kvbb.de/boerse/search-map.jsf;jsessionid=uV_Z-CliYPQ02I5PA8KNYg8Qz1wyE1F0OXnLCfiJ.pl-mswapp09

Eine Liste der Weiterbildungsbefugten Allgemeinmedizin finden Sie bei der LÄKB: https://www.laekb.de/service/verzeichnisse/befugte

Inhalte und Aufgaben der Allgemeinmedizin

Die Allgemeinmedizin beinhaltet die medizinische Akut- und Notfallversorgung sowie die Langzeitbetreuung von Patienten jeden Alters mit körperlichen und seelischen Gesundheitsstörungen.

Dazu gehören die Gesundheitsförderung, Gesundheitsbildung, Prävention, Rehabilitation und die Versorgung in der Palliativsituation unter Berücksichtigung somatischer, psychosozialer, soziokultureller, ökologischer und ökonomischer Aspekte.

Die Allgemeinmedizin ist auf den „ganzen“ Menschen spezialisiert. Die Mehrdimensionalität des allgemeinmedizinischen Handelns berücksichtigt Krankengeschichte, Krankheits- bzw. Gesundheitskonzept sowie das häusliche und berufliche Umfeld der Patient*innen. Diese Aspekte werden bei der Einordnung der Symptome und Befunde im Sinne eines ganzheitlichen (hermeneutischen) Fallverständnisses miteinbezogen.

Das Fachgebiet hat zudem auch die besondere Funktion, als erste ärztliche Anlaufstelle bei allen Gesundheitsproblemen für alle Altersgruppen eines unausgelesenen Patientenkollektivs zuständig zu sein. Der/die Allgemeinmediziner*in hat eine zentrale Gate-Keeper-Funktion.

Die Allgemeinmedizin findet primär im Niedrig-Risiko- und Niedrig-Prävalenzbereich statt: Die Anzahl der Patient*innen ist hoch, die Beschwerden sind nicht vorselektiert, was ein breites Verständnis aller medizinischen Fachrichtungen verlangt.

Der Praxisalltag erfordert u.a. folgende Entscheidungsfindungen:

  • Gibt es Hinweise für eine akut bedrohliche Erkrankung („red flags“), die einer sofortigen Handlung bedarf?
  • Wie ist die Dringlichkeit einzustufen? Liegt eine Notfallsituation vor?
  • Welche Arbeitshypothese und welche Differentialdiagnosen kommen in Frage?
  • Kann eine gravierende Krankheit ausgeschlossen werden?
  • Muss der Krankheitsverlauf beobachtet werden (watchful waiting)?
  • Kann der Verlauf eine gefährliche Wendung nehmen?
  • Welche Begründungen liegen für den Verzicht einer Maßnahme vor?
  • Welches Prozedere ist nach Stellung einer Arbeitshypothese und differentialdiagnostischen Überlegungen einzuleiten?
    • Allgemeinärztliche diagnostische und therapeutische Optionen
    • die Deutung von in der Diagnostik erhobenen Befunden
    • die Überweisung/Einweisung in spezialisiertere Versorgungsformen

Weitere Aufgaben sind die strukturierte Dokumentation des Patientenfalles, die Planung des weiteren Vorgehens in Abstimmung mit dem/der Patient*in im Sinne einer partizipativen Entscheidungsfindung sowie die Vermeidung von Unter-, Über- und Fehlversorgung.

Auch die Versorgung und Koordination von Patient*innen in ihrem familiären Umfeld, die Betreuung chronisch Kranker etwa in der Langzeitpflege sowie in ihrem weiteren sozialen Umfeld einschließlich der Hausbesuchstätigkeit sind Anforderungen an Allgemeinmediziner*innen. Dies beinhaltet auch die Erkennung von Suchtkrankheiten und Einleitung von weiterführenden Maßnahmen sowie die Durchführung der ärztlichen Leichenschau.

Daraus ergibt sich eine sektorenübergreifende Versorgungskoordination und Integration mit anderen Facharztgruppen und Fachberufen im Gesundheitswesen, insbesondere bei multimorbiden Patienten einschließlich der Indikationsstellung zur häuslichen Krankenpflege, Einbeziehung weiterer ärztlicher, pflegerischer, therapeutischer und sozialer Hilfen in Behandlungs- und Betreuungskonzepte. Auch die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit der Arbeitsfähigkeit, der Berufs- und Erwerbsfähigkeit sowie der Pflegebedürftigkeit obliegt meist dem/der Allgemeinmediziner*in.

Inhalte der Weiterbildung Allgemeinmedizin

Die Inhalte sind gelistet in der Weiterbildungsordnung der LÄKB (WBO):https://www.laekb.de/files/1739A56ADF9/20201030-WBO.pdf

sowie im FEWP (Fachlich empfohlener Weiterbildungsplan für den/die Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin): https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Aus-Fort-Weiterbildung/Weiterbildung/FEWP/FA_SP-WB/20201112_13_FEWP_AllgMed.pdf

Das kompetenzbasierte Rahmencurriculum der DEGAM (3. Version Stand: 10. September 2021, DEGAM) finden Sie hier: https://www.degam.de/files/Inhalte/Degam-Inhalte/Sektionen_und_Arbeitsgruppen/Sektion_Weiterbildung/Website-Ueberarbeitung%202021/Kompetenzbasiertes_Curriculum_DEGAM_092021.pdf

Rahmenbedingungen für die Weiterbildung Allgemeinmedizin

Für eine Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin wird entweder eine Approbation oder eine erteilte Berufserlaubnis nach §10 Bundesärzteordnung benötigt.

Die Grundlage der Gestaltung der Weiterbildung bietet die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer von 2020 (bzw. nach alter Weiterbildungsordnung von 2005).

Die Weiterbildungsordnung gibt katalogisch nachzuweisende Kenntnisse und Handlungskompetenzen vor, die – möglichst im Wortlaut – von den jeweiligen Weiterbilder*innen bescheinigt werden müssen.

Dazu ist eine regelmäßige Führung des eLogbuches von Vorteil. Lassen Sie sich die jeweils absolvierten Bereiche von Ihren jeweiligen Weiterbildungsbefugten (z.B. alle 3 Monate) im Logbuch bestätigen. Bei der Anmeldung zur Fachartprüfung muss das Logbuch komplett sein.

Quereinstieg in die Allgemeinmedizin

Ein Quereinstieg in die Allgemeinmedizin ist für Fachärzt*innen anderer Fachbereiche möglich. Laut Paragraf 4, Absatz 10 der neuen Weiterbildungsordnung „kann sich die festgelegte Weiterbildungszeit im Einzelfall verkürzen, wenn abzuleistende Weiterbildungszeiten bereits im Rahmen einer anderen erworbenen fachärztlichen Weiterbildungsbezeichnung absolviert worden sind. Die noch abzuleistende Weiterbildungszeit darf höchstens um die Hälfte der Mindestdauer der jeweiligen Facharztweiterbildung reduziert werden.“ (Neue WBO, LÄKB) D. h. heißt, dass mindestens 30 Monate der Weiterbildung Allgemeinmedizin absolviert werden müssen. In der Regel 24 Monate Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung, sowie 12 Monate internistische stationäre Akutversorgung (oder wenn dieser Abschnitt bereits in der vorangegangenen Weiterbildung absolviert wurde, ein anderer Fachbereich der stationären Akutversorgung). Lassen Sie Ihre Voraussetzungen für einen Quereinstieg von der LÄKB prüfen. Ihre Ansprechpartnerin bei der LÄKB ist Frau Carolin Hannusch, Tel. 0355 78010-383.

Neue Weiterbildungsordnung

Seit dem 29.7.2020 ist die neue Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg in Kraft getreten, zuletzt geändert durch den Nachtrag vom 16.12.2021.

Es gilt eine Übergangsfrist von sieben Jahren (bis zum 29.07.2027) für alle Ärzt*innen in Weiterbildung (ÄiW), welche die Weiterbildung bereits vor dem 29.7.2020 begonnen haben. Während der Überganszeit kann die Weiterbildung sowohl unter der alten als auch unter der neuen Weiterbildungsordnung abgeschlossen werden.

Für die ÄiW, die vor dem 29.07.2020 begonnen haben, besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen bisheriger und neuer WBO.

Informieren Sie sich auch auf der Seite der LÄKB: https://www.laekb.de/aerztin-und-arzt/weiterbildung/weiterbildungsordnung

Das eLogbuch

Es liegt im Verantwortungsbereich der ÄiW über den gesamten Zeitraum ihrer Weiterbildung kontinuierlich die Ableistung der gemäß Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren. Seit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 29. Juli 2020 ist die Dokumentation in Brandenburg elektronisch.

Die Aufgabe der Weiterbildungsbefugten ist es, den ÄiW den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Rubriken „Kognitive und Methodenkompetenz“ bzw. „Handlungskompetenz“ sowie die erreichte Anzahl nachzuweisender Richtzahlen und die zu dokumentierenden Weiterbildungsgespräche über das eLogbuch zu bestätigen und somit den Stand der Weiterbildung im Blick zu haben.

Registrieren Sie sich erst einmal über das Mitgliederportal der LÄKB: https://portal.laekb.de

Danach können Sie sich im Mitgliederportal der LÄKB über den Menüpunkt „Weiterbildung im eLogbuch“ einloggen und sich ein oder mehrere fachspezifische Logbücher anlegen. Sie können hier auch Logbücher für Ihre Weiterbilder freigeben. Dazu benötigen Sie die E-Mail-Adresse der Weiterbilderin/des Weiterbilders, die im eLogbuch hinterlegt ist.

Weiterbildungsbefugte loggen sich ebenfalls im Mitgliederportal der LÄKB über den Menüpunkt „Weiterbildung im eLogbuch“ ein. Danach können sie die Logbücher, die ihnen die ÄiW freigegeben haben, einsehen und Eintragungen vornehmen.

Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich direkt an die LÄKB: weiterbildung@laekb.de.

Unterstützung bietet aber auch ein digitaler Assistent der Bundesärztekammer. Die Schritt-für-Schritt-Anleitungen erklären die wichtigsten Funktionen des eLogbuchs.

Weitere Infos finden Sie hier: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und weiterbildung/weiterbildung/elogbuch

Video-Anleitung: https://youtu.be/_xQRgtk2hY8

Ausführliche Informationen und Anleitungen zur Nutzung des eLogbuchs in Form von FAQ für Weiterbildungsbefugte und FAQ für ÄiW werden unter folgenden Links bereitgestellt: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch/faq

Die Telefon-Hotline der Bundeärztekammer steht Ihnen von Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr unter Tel.  030 400456-886 zur Verfügung.

Förderung in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fördern die Weiterbildung im ambulanten Bereich. Die Fördersumme wird hälftig von der KVBB und den Krankenkassen getragen.

Eckpunkte

Die Förderhöhe beträgt ab dem 1.1.2023 bei einer Beschäftigung mit 40 Stunden/Woche 5.400 Euro. Bei einer Beschäftigung in Teilzeit wird die Förderhöhe anteilig berechnet.

Zusätzlich erhöht sich der Förderbetrag bei der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin bei einer Beschäftigung in einer drohend unterversorgten Region um monatlich 250 Euro, in einer bestehend unterversorgten Region um monatlich 500 Euro. Informationen dazu: https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/zulassung/freie-arztsitze

Die finanzielle Förderung unterliegt der Genehmigungspflicht durch den Vorstand der KVBB. Sie kann nur erteilt werden, wenn zusätzlich die Genehmigung der Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung erteilt wurde.

  • Antragsteller ist der/die Praxisinhaber*in. Die genehmigten Fördermittel sind in voller Höhe an die ÄiW weiterzuleiten.
    Wichtig: Der Arbeitgeberanteil der Lohnnebenkosten darf nicht aus Fördermitteln bestritten werden.
  • Die Förderung in einer Praxis erfolgt maximal für einen Zeitraum entsprechend der Dauer der durch die Landesärztekammer Brandenburg ausgestellten Weiterbildungsbefugnis für den Vertragsarzt (maximal 24 Monate).
  • Auch Quereinsteiger*innen erhalten die Förderung

Informationen zu allen Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei der KVBB: https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/aerzte-in-weiterbildung/foerderung-der-weiterbildung-in-der-allgemeinmedizin

Weitere Fördermöglichkeiten umfassen eine Sprachkursförderung, die Förderung an der Teilnahme von Fortbildungsmaßnahmen sowie ein Überbrückungsgeld im Übergangszeitraum vom Facharztabschluss bis zur Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit.

https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/aerzte-in-weiterbildung/zusaetzliche-foerdermoeglichkeiten

Antragsstellung

Für die Beantragung der Fördergelder müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Kopie der Approbationsurkunde
  • Kopie der Facharzturkunde (wenn bereits ein anderer Facharztabschluss besteht)
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Arbeitsvertrages/Anstellungsvertrages
  • Kopie der Weiterbildungsbefugnis
  • Von der Weiterbildungspraxis unterschriebener Weiterbildungsplan

Die Formulare zur Antragsstellung von Fördermitteln finden Sie hier: https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/downloads

Die Facharztprüfung

Anmeldung

Nach Ablauf Ihrer Weiterbildungszeit können Sie sich bei der LÄKB zur Facharztprüfung anmelden.
Sie müssen Mitglied der Landesärztekammer Brandenburg sein, um sich anmelden zu können.
Hier können Sie die Mitgliedschaft beantragen: https://portal.laekb.de

Es erfolgt erst einmal eine Vorprüfung, für die Sie folgendes Formular ausfüllen müssen: https://www.laekb.de/files/149E122899F/Vorpruefung_WB-Abschnitten.pdf

Reichen Sie das Vorprüfungsformular zusammen mit folgenden Dokumenten ein:

  • beruflicher Werdegang
  • Zeugnisse über die Weiterbildung gemäß § 9 der Weiterbildungsordnung (WBO)
  • Logbuch
  • Kursnachweis gemäß § 4 der WBO = psychosomatische Grundversorgung 80 Std.

Ist die Vorprüfung erfolgreich erfolgt, können Sie sich zur Prüfung anmelden.Hierzu muss das Antragsformular ausgefüllt bei der LÄKB eingereicht werden: https://www.laekb.de/fileadmin/user_upload/Antrag_FA__SP__WBO_2020_.pdf

Mit dieser Anlage: https://www.laekb.de/fileadmin/user_upload/Anlage_Antrag_Anerkennung_Facharztweiterbildung_Allgemeinmedizin.pdf

Diese Dokumente sind mit einzureichen:

  • Lebenslauf
  • Zeugnisse über die Weiterbildung
  • elektronisches Logbuch (ggf. Papier – siehe „Logbuch“)
  • Nachweis über 80 Stunden Psychosomatische Grundversorgung
  • Lichtbild
  • Dokumentation der jährlichen Gespräche
  • Nachweis über die Erfüllung der Richtlinien – siehe Anlage

Alle Unterlagen sind als Original oder als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen.

Die Antragsunterlagen verbleiben in der LÄKB.

Bei der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen werden mit Ihrer Zustimmung im Brandenburgischen Ärzteblatt veröffentlicht.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken. Die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden vom Prüfungsausschuss überprüft. Die Dauer der Prüfung beträgt mindestens 30 Minuten; sie ist nicht öffentlich.

Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt der/dem Prüfungsteilnehmer*in und der Ärztekammer das Ergebnis der Prüfung mit. In der Regel wird das Ergebnis sofort nach der Prüfung mündlich mitgeteilt.

Bei Nichtbestehen der Prüfung beschließt der Prüfungsausschuss, ob auf Grund der festgestellten Mängel − die Weiterbildungszeit zu verlängern ist und welche inhaltlichen Anforderungen hieran zu stellen sind und/oder erforderliche Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zusätzlich bis zur Wiederholungsprüfung erworben werden sollen, und/oder − die Erfüllung sonstiger Auflagen gegenüber der Ärztekammer nachzuweisen ist. Das Nichtbestehen wird der/dem Prüfungsteilnehmer*in grundsätzlich mündlich begründet. Eine Wiederholungsprüfung kann frühestens drei Monate nach der nicht erfolgreich abgeschlossenen Prüfung durchgeführt werden.

Bei Bestehen der Prüfung stellt die Ärztekammer der Antragstellerin/dem Antragsteller eine Anerkennungsurkunde aus.

Halten Sie sich up-to-Date über den Prüfungsausschuss: https://www.laekb.de/fileadmin/user_upload/Weiterbildung/ber_WB_PA_Gesamt_Anzahl_internet.pdf