Die Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin

Unser Seminarprogramm für ÄIW Kinder- und Jugendmedizin
Unser Seminare belgeiten Sie in Ihrer Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. Neben relevanten Themen für die Facharztprüfung können Sie viele praxisrelevante Informationen sammeln und sich mit Kolleg*innen austauschen. Ihre Dozierenden kommen aus der Praxis, vermitteln leitlinengerechtes Handeln und teilen ihre Erfahrungen im ambulanten und stationären Sektor mit Ihnen. Unser Seminarprogramm orientiert sich an PAEDCOMPENDA und umfasst die häufige Beratungsanlässe in der Kinder- und Jugendmedizin.
Besuchen Sie auch unsere Mentoring-Gruppe für ÄiW aus der Kinder- und Jugendmedizin! Bein Interesse schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: kompetenzzentrum@mhb-fontane.de
Viele nützliche Informationen erhalten Sie auch hier:
https://www.dgkj.de/die-gesellschaft/aufgaben-und-angebote/junge-dgkj
Überblick
- Im Jahr 2023 waren 16.803 Ärzt*innen in Deutschland als Kinder- und Jugendmediziner tätig.
- 8.346 ambulant (5.684 sind niedergelassen) und 6.888 stationär.
Stand: 2023, Zahlen aus Statistik Bundesärztekammer vom 18.04.24.
Ablauf der Weiterbildung Pädiatrie
Weiterbildungszeit 60 Monate
- 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
- 48-54 Monate ambulante/stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen
- bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten möglich
Die Weiterbildungszeit zur/m Fachärzt*in Kinder- und Jugendmedizin beträgt 60 Monate unter Befugnis an zugelassenen Weiterbildungsstätten.
Sie können selbst entscheiden, in welcher Reihenfolge Sie die einzelnen Anschnitte absolvieren. D. h. Sie können sowohl im stationären als auch im ambulanten Abschnitt beginnen.
Ihre Weiterbildung können Sie auch in Teilzeit (mind. 50%) absolvieren.
Tipp: Absolvieren Sie die Weiterbildung in einem Weiterbildungsverbund. Vorteil: Die Weiterbildung wird aus einer Hand angeboten. Damit haben Sie sowohl eine Planungs- als auch eine Ausbildungssicherheit.
Eine Übersicht über aktuelle Verbünde in Brandenburg finden Sie bei der KVBB: https://www.kvbb.de/praxiseinstieg/studium-weiterbildung/aerzte-in-weiterbildung/weiterbildungsnetzwerke
Über freie Weiterbildungsstellen informieren Sie sich auf der Seite der KOWAB: https://praxisboerse.kvbb.de/boerse/search-map.jsf;jsessionid=uV_Z-CliYPQ02I5PA8KNYg8Qz1wyE1F0OXnLCfiJ.pl-mswapp09
Eine Liste der Weiterbildungsbefugten Kinder-und Jugendmedizin finden Sie bei der LÄKB: https://www.laekb.de/service/verzeichnisse/befugte
Inhalte und Aufgaben der Pädiatrie
Die Pädiatrie ist ein vielseitiges Fachgebiet, das die gesamte medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen abdeckt. Sie reicht von der Prävention und Früherkennung über die Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen bis hin zur Begleitung der kindlichen Entwicklung und der Unterstützung der Familien. Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendmedizin (Pädiatrie) betreuen ihre Patienten von Geburt an bis etwa zum 18. Lebensjahr.
Die zentralen Aufgaben der Pädiatrie sind:
- Überwachung der körperlichen, geistigen und emotionalen Entwicklung von Kindern von der Geburt bis zum Erwachsenenalter.
- Durchführung regelmäßiger Vorsorgeuntersuchungen (z. B. U-Untersuchungen), um Entwicklungsstörungen oder Krankheiten frühzeitig zu erkennen.
- Durchführung und Beratung zu Impfungen zum Schutz vor Infektionskrankheiten.
- Diagnose und Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen, wie Infektionskrankheiten, Allergien, Asthma, Diabetes oder Entwicklungsstörungen,
- Beratung der Eltern zu Themen wie Ernährung, Erziehung, Sicherheit und Prävention.
- Unterstützung bei psychosozialen und emotionalen Problemen sowie Verhaltensauffälligkeiten.
- Betreuung von Frühgeborenen und schwer erkrankten Kindern, oft in Zusammenarbeit mit anderen Fachdisziplinen.
- Kindgerechte Schmerztherapie und emotionale Begleitung der Kinder und ihrer Familien.
Die Pädiatrie umfasst ein breites Spektrum an medizinischen Inhalten und ist in verschiedene spezialisierte Teilbereiche gegliedert:
Neonatologie
Versorgung und Behandlung von Neugeborenen, insbesondere Frühgeborenen
Kinderkardiologie
Diagnose und Therapie von Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Kindern
Kinderhämatologie/-onkologie
Behandlung von Blut- und Krebserkrankungen im Kindesalter
Neuropädiatrie
Erkrankungen des kindlichen Nervensystems
Sozialpädiatrie
Betreuung von Kindern mit Entwicklungsstörungen, oft interdisziplinär1
Entwicklungs- und Verhaltenspädiatrie
Betreuung bei Entwicklungsverzögerungen und Verhaltensauffälligkeiten
Dazu gehört auch eine kindgerechte Diagnostik (z. B. spezielle Anamnese und Untersuchungsmethoden), die Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen (z. B. Kinderchirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie) und die Beratung sowie Unterstützung der Familien im Umgang mit Krankheiten und Pflege.
Inhalte der Weiterbildung Pädiatrie
Die Weiterbildung erfolgt an einer anerkannten Weiterbildungsstätte unter Anleitung eines/einer Weiterbildungsbefugten. Es ist eine Rotation durch verschiedene Bereiche der Kinder- und Jugendmedizin vorgesehen, darunter Allgemeinpädiatrie, Notaufnahme, Onkologie, Neuropädiatrie, Kardiologie und Intensivstation.
Inhalte der Weiterbildung
- Erkennung und Behandlung aller relevanten Erkrankungen und Entwicklungsstörungen im Kindes- und Jugendalter
- Prävention und Gesundheitsförderung
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit (z.B. mit Psychologen, Sozialarbeitern)
- Umgang mit Kindeswohlgefährdung (Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch)
- Pharmakotherapie und altersgerechte Medikation
- Palliativmedizinische Grundversorgung
- Diagnostik und Therapie von Ernährungsstörungen
- Berücksichtigung alters-, geschlechts- und kulturspezifischer Aspekte
Abschluss
Am Ende der Weiterbildung steht die Facharztprüfung, die in der Regel als mündliches Fachgespräch (ca. 30-60 Minuten) mit einem Prüfungskomitee durchgeführt wird. Hierbei werden theoretische und praktische Kenntnisse anhand von Fallbeispielen geprüft.
Einen Überblick über eine mögliche Strukturierung der Weiterbildung in der Praxis finde Sie hier:
https://www.dgaap.de/fileadmin/Bilderdatenbank/PDF/DGAAP_Lernort_Praxis_319.pdf
Rahmenbedingungen für die Weiterbildung Pädiatrie
Für eine Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin wird eine in Deutschland anerkannte Approbation benötigt.
Die Grundlage der Gestaltung der Weiterbildung bietet die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer von 2020 (bzw. nach alter Weiterbildungsordnung von 2005).
Die Weiterbildungsordnung gibt katalogisch nachzuweisende Kenntnisse und Handlungskompetenzen vor, die – möglichst im Wortlaut – von den jeweiligen Weiterbilder*innen bescheinigt werden müssen.
Dazu ist eine regelmäßige Führung des eLogbuches von Vorteil. Lassen Sie sich die jeweils absolvierten Bereiche von Ihren jeweiligen Weiterbildungsbefugten (z.B. alle 6 Monate) im Logbuch bestätigen. Bei der Anmeldung zur Fachartprüfung muss das Logbuch komplett sein.
Eine Checkliste der DGKJ hoft Ihnen bei der Suche nach einer guten Weiterbildungsstätte:
https://www.dgkj.de/fileadmin/user_upload/Junge_DGKJ_Dateien/2403_JungeDGKJ_PocketCards.pdf
Die Weiterbildungsordnung
Seit dem 29.7.2020 ist die neue Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg in Kraft getreten, zuletzt geändert durch den Nachtrag vom 16.12.2021.
Es gilt eine Übergangsfrist von sieben Jahren (bis zum 29.07.2027) für alle Ärzt*innen in Weiterbildung (ÄiW), welche die Weiterbildung bereits vor dem 29.7.2020 begonnen haben. Während der Überganszeit kann die Weiterbildung sowohl unter der alten als auch unter der neuen Weiterbildungsordnung abgeschlossen werden.
Für die ÄiW, die vor dem 29.07.2020 begonnen haben, besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen bisheriger und neuer WBO.
Informieren Sie sich auch auf der Seite der LÄKB: https://www.laekb.de/aerztin-und-arzt/weiterbildung/weiterbildungsordnung
Das eLogbuch
Es liegt im Verantwortungsbereich der ÄiW über den gesamten Zeitraum ihrer Weiterbildung kontinuierlich die Ableistung der gemäß Weiterbildungsordnung vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren. Seit Inkrafttreten der neuen Weiterbildungsordnung am 29. Juli 2020 ist die Dokumentation in Brandenburg elektronisch.
Die Aufgabe der Weiterbildungsbefugten ist es, den ÄiW den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in den Rubriken „Kognitive und Methodenkompetenz“ bzw. „Handlungskompetenz“ sowie die erreichte Anzahl nachzuweisender Richtzahlen und die zu dokumentierenden Weiterbildungsgespräche über das eLogbuch zu bestätigen und somit den Stand der Weiterbildung im Blick zu haben.
Registrieren Sie sich erst einmal über das Mitgliederportal der LÄKB: https://portal.laekb.de
Danach können Sie sich im Mitgliederportal der LÄKB über den Menüpunkt „Weiterbildung im eLogbuch“ einloggen und sich ein oder mehrere fachspezifische Logbücher anlegen. Sie können hier auch Logbücher für Ihre Weiterbilder freigeben. Dazu benötigen Sie die E-Mail-Adresse der Weiterbilderin/des Weiterbilders, die im eLogbuch hinterlegt ist.
Weiterbildungsbefugte loggen sich ebenfalls im Mitgliederportal der LÄKB über den Menüpunkt „Weiterbildung im eLogbuch“ ein. Danach können sie die Logbücher, die ihnen die ÄiW freigegeben haben, einsehen und Eintragungen vornehmen.
Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich direkt an die LÄKB: weiterbildung@laekb.de.
Unterstützung bietet aber auch ein digitaler Assistent der Bundesärztekammer. Die Schritt-für-Schritt-Anleitungen erklären die wichtigsten Funktionen des eLogbuchs.
Weitere Infos finden Sie hier: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und weiterbildung/weiterbildung/elogbuch
Video-Anleitung: https://youtu.be/_xQRgtk2hY8
Ausführliche Informationen und Anleitungen zur Nutzung des eLogbuchs in Form von FAQ für Weiterbildungsbefugte und FAQ für ÄiW werden unter folgenden Links bereitgestellt: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/elogbuch/faq
Die Telefon-Hotline der Bundeärztekammer steht Ihnen von Montag bis Freitag von 10:00 bis 16:00 Uhr unter Tel. 030 400456-886 zur Verfügung.
Förderung in der Weiterbildung Pädiatrie
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fördern die Weiterbildung im ambulanten Bereich. Die Fördersumme wird hälftig von der KVBB und den Krankenkassen getragen.
Die finanziellen Mittel für die Förderung der Weiterbildung im fachärztlichen Bereich durch die Bundesvereinbarung sind jährlich auf 60 Stellen begrenzt.
Updates und alle Informationen zur Förderung erhalten Sie hier:
Beratung erhalten Sie auch bei der KV im Team Nachwuchsgewinnung:
0331/98 22 98 23
arzt-werden@kvbb.de
Die Facharztprüfung
Anmeldung
Nach Ablauf Ihrer Weiterbildungszeit können Sie sich bei der LÄKB zur Facharztprüfung anmelden.
Sie müssen Mitglied der Landesärztekammer Brandenburg sein, um sich anmelden zu können.
Hier geht es zur Mitgliedschaft: https://portal.laekb.de
Dann füllen Sie folgendes Formular aus: https://www.laekb.de/files/149E122899F/Vorpruefung_WB-Abschnitten.pdf
und reichen Sie das Vorprüfungsformular zusammen mit folgenden Dokumenten ein:
- beruflicher Werdegang
- Zeugnisse über die Weiterbildung gemäß § 9 der Weiterbildungsordnung (WBO)
- Logbuch
Alle Unterlagen sind als Original oder amtlich beglaubigte Kopie einzureichen und verbleiben in der LÄKB. Werden zu den Originalen ergänzend einfache Kopien eingereicht, werden die Originale am Prüfungstag zurückgegeben.
Ist die Prüfung Ihrer Unterlagen erfolgreich erfolgt, können Sie sich zur Prüfung anmelden. Hierzu muss das Antragsformular ausgefüllt bei der LÄKB eingereicht werden: https://www.laekb.de/fileadmin/user_upload/Antrag_FA__SP__WBO_2020_.pdf
Diese Dokumente sind mit einzureichen:
- Lebenslauf
- Zeugnisse über die Weiterbildung
- elektronisches Logbuch (ggf. Papier – siehe „Logbuch“)
- Lichtbild
- Dokumentation der jährlichen GesprächeAlle Unterlagen sind als Original oder als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen. Die Antragsunterlagen verbleiben in der LÄKB. Bei der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen werden mit Ihrer Zustimmung im Brandenburgischen Ärzteblatt veröffentlicht.
Ablauf der Prüfung
Die Prüfung kann sich auf alle vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte erstrecken. Die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten werden vom Prüfungsausschuss überprüft. Die Dauer der Prüfung beträgt mindestens 30 Minuten; sie ist nicht öffentlich.
Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt der/dem Prüfungsteilnehmer*in und der Ärztekammer das Ergebnis der Prüfung mit. In der Regel wird das Ergebnis sofort nach der Prüfung mündlich mitgeteilt.
Bei Nichtbestehen der Prüfung beschließt der Prüfungsausschuss, ob auf Grund der festgestellten Mängel − die Weiterbildungszeit zu verlängern ist und welche inhaltlichen Anforderungen hieran zu stellen sind und/oder erforderliche Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zusätzlich bis zur Wiederholungsprüfung erworben werden sollen, und/oder − die Erfüllung sonstiger Auflagen gegenüber der Ärztekammer nachzuweisen ist. Das Nichtbestehen wird der/dem Prüfungsteilnehmer*in grundsätzlich mündlich begründet. Eine Wiederholungsprüfung kann frühestens drei Monate nach der nicht erfolgreich abgeschlossenen Prüfung durchgeführt werden.
Bei Bestehen der Prüfung stellt die Ärztekammer der Antragstellerin/dem Antragsteller eine Anerkennungsurkunde aus.
Halten Sie sich up-to-Date über den Prüfungsausschuss: https://www.laekb.de/fileadmin/user_upload/Weiterbildung/ber_WB_PA_Gesamt_Anzahl_internet.pdf