Einwilligung in die Datenverarbeitung an Weiterbildende

Die Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V wird durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) einerseits und die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sowie privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) andererseits finanziert. Die Förderung zielt darauf ab, insbesondere den Anteil der Allgemeinmediziner und Allgemeinmedizinerinnen in der vertragsärztlichen Versorgung zu erhöhen. Die sozialgesetzliche Regelung in § 75a SGB V bestimmt, dass folgende Partner weitere Regelungen treffen sollen: Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Diese haben einvernehmlich mit dem PKV-Verband sowie unter Beteiligung der Bundesärztekammer (BÄK) die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V (Fördervereinbarung) mit weiteren Anlagen geschlossen. Die Fördervereinbarung selbst beschreibt die Grundsätze der gesamten Weiterbildungsförderung. Ihre Anlagen I und II beschreiben die Verfahren im vertragsärztlichen und im stationären Bereich. Die Anlage III der Fördervereinbarung beschreibt die Gesamtevaluation der Weiterbildungsförderung. Die Anlage IV beschreibt die Förderung von Kompetenzzentren Weiterbildung (KW). Die nachfolgende Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung ist ebenfalls Teil dieser Anlage IV. Die Fördervereinbarung mit allen Anlagen und weiteren Informationen ist auf der Website ge-weiterbildung.de verfügbar. Die im Rahmen der Förderung erhobenen personenbezogenen Daten werden bei den KW verarbeitet und regelmäßig als a) Mittelverwendungsnachweis sowie b) zu Evaluationszwecken an die Gemeinsame Einrichtung (GE) übermittelt. Die GE ist zuständig für die administrative Planung, Durchführung und Kontrolle sowie für die Evaluation der Förderung. Sie leitet die Daten an den GKVSV, den PKV-Verband sowie die KBV weiter. Für Zwecke des Mittelverwendungsnachweises stehen die Daten jeweils auch den KVen zur Verfügung.

  • a) Datenspeicherung für den Mittelverwendungsnachweis: Ein Teil der finanziellen Förderung der KW wird für die Teilnahmen am Veranstaltungsangebot des KW bereitgestellt. Daher sind die KW verpflichtet, die vertragsgemäße Verwendung der bereitgestellten Mittel nachzuweisen und erfüllen dies durch die Teilnehmerlisten der angebotenen Veranstaltungen. Die Mittelverwendung ist den Geldgebern, den gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen sowie den KVen, bzw. ihren Vertretern, dem GKV-SV, der KBV und dem PKV-Verband gegenüber nachzuweisen. Der Datenumfang dieser Teilnehmerlisten ist den KW von den Vertragspartnern der Fördervereinbarung als Bestandteil des Fördervertrages vorgegeben. Der Datenumfang bezieht sich auf die Prüfanforderungen zum Verwendungsnachweis sowie auf die Zielsetzungen der Gesamtevaluation der Weiterbildungsförderung.
  • b) Datenspeicherung für die Evaluation: Um die Wirksamkeit der Förderung zu bewerten, werden Teilnahmeumfang und messbare Ergebnisse der Förderung analysiert. Die Wirksamkeitsanalysen beziehen sich einerseits auf das Angebot selbst: z. B. Umfang der Kursteilnehmen und Bewertung durch die Weiterbilder und Weiterbilderinnen. Diese Analysen werden auf Grundlage der erhobenen Daten (gemäß Einwilligungserklärung) erstellt, sie sind mittelfristig angelegt und erstrecken sich daher über mehrere Jahre.

Einwilligung in die Datenverarbeitung für Angebote an Weiterbildende bei Kompetenzzentren Weiterbildung gemäß § 75a SGB V

Ich willige gegenüber dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Brandenburg (KW-BB), Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane, Gertrud-Piter-Platz 7, 14770 Brandenburg an der Havel ein, dass zum Zwecke des Mittelverwendungsnachweises und der Evaluation der Maßnahmen meine personenbezogenen Daten erhoben und unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen nach § 67b SGB X zwischen den im Folgenden genannten Institutionen und in der im Folgenden beschriebenen Weise ausgetauscht und verarbeitet werden. Das KW-BB selber nutzt die Daten, um Sie an bevorstehende Veranstaltungen zu erinnern, Ihnen Informationen, die das KW-BB betreffen weiterzuleiten und Befragungen, u. a. für wissenschaftliche Zwecke, durchzuführen.

Im Rahmen des Mittelverwendungsnachweises sowie der Evaluation werden die nachfolgend genannten Daten vom KW-BB erhoben und an die Gemeinsame Einrichtung (GE) (gegenwärtig werden diese Aufgaben durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wahrgenommen) nach § 12 der Anlage IV der Fördervereinbarung übermittelt, die diese Daten zusammenführt und der KBV und den KVen, dem GKV- Spitzenverband sowie dem PKV-Verband im Rahmen der Jahresabrechnung als Verwendungsnachweis weiterleitet.

Die KBV erhält die nachfolgenden Daten in der Funktion als Gesamtevaluator (§ 6 Abs. 6 der Anlage III der Fördervereinbarung gemäß § 75a SGB V). Dabei handelt es sich um die nachfolgenden Daten:

  • LANR, (Stellen1–7), Fachgruppen-Code (Stellen 8–9)
  • Titel, Vorname, Name, Geburtsname, Geburtsdatum
  • Anzahl und Umfang Unterrichteinheiten besuchter T-t-T-Fortbildungen
  • besuchte Durchführungsstandorte

Die Lenkungsgruppe gemäß § 10 der Fördervereinbarung erhält und analysiert zusammengefasste Auswertungen der personenbezogenen Daten. Ihr gehören an: die KBV, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der GKV-Spitzenverband. Des Weiteren sind der PKV-Verband und die Bundesärztekammer (BÄK) an der Lenkungsgruppe beteiligt.

Die „Information zur Einwilligung in die Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an den Angeboten der Kompetenzzentren Weiterbildung gemäß § 75a SGB V an weiterbildende“ habe ich zur Kenntnis genommen.

Ich bin damit einverstanden, dass das KW-BB die oben genannten Daten an die GE und an die genannten Institutionen übermittelt und diese durch die genannten Institutionen für die genannten Zwecke verarbeitet werden. Die Speicherung meiner Daten kann bis zu fünf Jahren nach Teilnahme am KW-BB-Angebot andauern, sie werden spätestens zum 31.12.2027 gelöscht.

Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung gegenüber dem KW-BB jederzeit widerrufen kann. Der Widerruf erfolgt gegenüber dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Brandenburg, Gertrud-Piter-Platz 7, 14770 Brandenburg an der Havel, kompetenzzentrum@mhb-fontane.de. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt Die bis zum Widerruf erhobenen Daten stehen für die Evalutionszwecke, die den Zeitraum vor dem Widerruf betreffen, weiterhin zur Verfügung.